Direktionsrecht
Das Direktionsrecht wird auch Weisungsrecht genannt. Dabei hat der Arbeitgeber das Recht die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Inhalten, Ort, Zeit und dessen Pflichten rechtlich verbindlich festzulegen.
Ohne das Direktionsrecht könnte der Arbeitnehmer nicht den Betriebsablauf steuern. Daraus ergibt sich, dass das Weisungsrecht ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist und zum Arbeitsvertrag gehört.