Feiertagszuschlag

Ein Feiertagszuschlag ist ein Zuschuss zum normalen Arbeitsentgelt. Dieser wird dem Arbeitnehmern dafür gezahlt, dass er an gesetzlichen Feiertagen arbeitet. Wichtig ist jedoch zu sagen, dass eine solche zusätzliche Zahlung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
 
Es kann jedoch im Vertrag oder einer Betriebsvereinbarung solch ein Zuschuss festgelegt werden. Die Höhe fällt unterschiedlich aus und kann bis zu 100 % zum effektiven Lohn betragen. Für die Arbeit an sogenannten hohen Feiertage wie Ostern, Weihnachten, Pfingsten, Neujahr oder der 1. Mai kann es sogar bis zu 150 % geben.

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