Nebenbeschäftigung

Eine Nebenbeschäftigung wird neben der hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer ausgeübt. Das Entgelt wird Nebenverdienst genannt.

Nebenbeschäftigung: Muss ich meinem Arbeitgeber davon erzählen?

In den meisten Arbeitsverträgen ist das geregelt. Dort finden Sie eine Klausel zur Nebenbeschäftigung mit dem Hinweis, dass der Arbeitgeber Ihrer Nebentätigkeit zustimmen muss.

Das bedeutet, dass Sie lediglich eine Nebenbeschäftigung melden müssen. Der Arbeitgeber darf dann noch folgende Informationen abfragen:

  • Stundenanzahl pro Woche
  • allgemeine Arbeitszeit
  • Name des zusätzlichen Arbeitgebers
  • Art der Tätigkeit

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber somit keine Auskunft über den Verdienst Ihrer Nebentätigkeit geben.

Darauf sollten Sie achten

Einige Punkte sollten Sie jedoch vorab bedenken:

  • Halten Sie das Arbeitszeitgesetz ein.
  • Üben Sie keine konkurrierende Tätigkeit aus.
  • Beeinträchtigen Sie nicht Ihre Haupttätigkeit.
  • Vermeiden Sie eine sozialversicherungsrechtliche Überschneidung.

Nebenbeschäftigung bei Krankheit

Der Mitarbeitende ist krankgeschrieben, dann trifft dies häufig nur auf die hauptberufliche Tätigkeit zu. Sollte das Teammitglied in dieser Zeit trotzdem seiner Nebentätigkeit nachgehen, riskiert dieses unter Umständen die Kündigung. Jedoch kann das Gericht diese dann auch als unwirksam erklären.

Sollte dies passieren, dann ist jedoch mit einer Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses beim Hauptjob zu rechnen. Dies ist somit für keine Seite besonders angenehm und fördert auch nicht die künftige Zusammenarbeit.

Der Mitarbeitende hat die beispielsweise die Möglichkeit offen mit seinem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen. Dabei wird geklärt, ob das Ausüben der Nebentätigkeit trotz eines Krankenscheins ein genesungswidriges Verhalten ist. So kann sich also das Teammitglied die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.

Eine Besonderheit stellt wohl einen Nebenjob dar, welcher ausschließlich von zu Hause am Laptop ausgeführt wird. Da diese Tätigkeit problemlos im Liegen durchgeführt werden kann, wird er den Genesungsprozess nicht negativ beeinflussen.

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