Urlaubsanspruch
Was ist ein Urlaubsanspruch?
Wer in Deutschland arbeitet, hat das Recht auf Erholung. Dies wird im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Ein Großteil der Arbeitnehmer:innen erbringen eine Arbeitsleistung von 5 Arbeitstagen pro Woche, gefolgt von zwei freien Tagen am Wochenende. Zusätzlich wird abhängig beschäftigten Arbeitnehmer:innen ein Erholungsurlaub von mindestens 4 Wochen – also 20 Arbeitstagen – gesetzlich zugesichert. Ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch sind die Arbeitswochentage.
Neben den gesetzlichen Minimalanforderungen können jedoch auch höhere Urlaubsansprüche vereinbart werden. Der Mindestanspruch darf jedoch nicht unterschritten werden.
Wo ist der Urlaubsanspruch geregelt?
Der bezahlte Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Das Gesetz wurde erstmalig 1963 erlassen. Der volle Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub entsteht erstmals nach einer sechsmonatigen Beschäftigung. Weiterhin wird geregelt, unter welchen Bedingungen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das Folgejahr übertragen werden oder wie Urlaubsansprüche beim Ausscheiden aus dem Unternehmen zu behandeln sind.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
In Deutschland gilt bis heute der Samstag als Werktag. Das Gesetz sieht daher mindestens 24 Werktage pro Jahr als bezahlten Urlaubsanspruch vor. Bei einer Fünftagewoche reduziert sich der Mindesturlaubsanspruch daher auf 20 Tage. In Summe sollen es immer 4 Wochen sein. Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch richtet sich daher nach der Länge der Arbeitswoche.
So kann ganz einfach der Urlaubsanspruch berechnet werden: Arbeitswochentage x 4 = Urlaubsanspruch
Dieser Mindestanspruch gilt somit sowohl für voll- als auch teilzeitbeschäftigte Personen. Die Voraussetzung für die Berechnung sind nämlich nicht die täglichen Arbeitsstunden, sondern die Tage, an denen gearbeitet wird. Arbeitet jemand an weniger als 5 Tage die Woche, dann reduziert sich dementsprechend der Anspruch.
Es gibt viele Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden wesentlich mehr Erholungsurlaub anbieten. Dies ist dem Unternehmen freigestellt. Urlaubstage von 24 bis 30 Urlaubstagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche sind keine Seltenheit. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Teammitglieder an jedem regulären Arbeitstag im Unternehmen arbeiten.
Wo werden die Regelungen für den Urlaubsanspruch festgehalten?
Das Bundesurlaubsgesetz definiert nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch. Ferner können jedoch weitere Vereinbarungen zum Urlaub w.z.B. Sonderurlaub bei eigener Hochzeit, Tod eines nahen Angehörigen, unbezahlter Urlaub usw. geregelt werden. Dies findet unter anderem in folgenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien statt:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung vom Betriebsrat
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung?
Wie viele Urlaubstage eine in Teilzeit arbeitende Arbeitnehmer:in oder Minijobber:in zustehen, hängt maßgeblich von der Verteilung der Arbeitstage ab. Grundsätzlich haben auch teilzeitbeschäftigte Personen den gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Mindesturlaub. D. h. auch wenn die Personen die reduzierten Arbeitsstunden an 6 Tagen pro Woche erbringt, stehen der Person genauso viele Urlaubstage zu, wie einer Vollzeit beschäftigten Person.
Erbringt die Person jedoch die reduzierte Arbeitszeit nur an 3 von 6 Tagen der Woche, reduziert sich auch der Urlaubsanspruch auf 12 Tage, entsprechend der 4 Wochen Regelung. Die Urlaubstage von Arbeitnehmer:innen in Teilzeit oder Minijobber:innen berechnen sich wie folgt:
(Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage der Teilzeitarbeitnehmer:in pro Woche) / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit
Urlaub in der Probezeit
Auch in der Probezeit besteht ein Anspruch auf Urlaub. Den vollständigen Urlaubsanspruch hat eine Arbeitnehmer:in jedoch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Quasi sammeln Arbeitnehmer:innen für jeden Monat ihres Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs an.
Wird das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Probezeit beendet, so hat die Arbeitnehmer:in nur Anspruch auf den bisher erreichten anteiligen Jahresurlaub.
Unterjährige Beschäftigung und die Urlaubsberechnung
Es kommt immer wieder zu Unsicherheiten bei der Berechnung des Urlaubs auf, wenn kurze oder mitten im Jahr begonnene Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Auch in diesem Fall sorgt die Gesetzgebung für Hilfe. In diesem Fall orientiert sich der Anspruch auf freie Tage am Beschäftigungsmonat ab dem Anstellungsdatum. Zudem besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des regulären Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Welche Pflichten hat die Arbeitgeber:in bei der Urlaubsvergabe?
In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes sind die Pflichten der Arbeitgeber:in geregelt.
- Grundsätzlich sind Urlaubswünsche einer Arbeitnehmer:in zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Belange oder die Wünsche anderer Arbeitnehmer:innen, die aufgrund sozialer Gesichtspunkte Vorrang haben, dem entgegenstehen.
- Nach einer medizinischen Vorsorgemaßnahme oder Reha ist ein beantragter Urlaub zu genehmigen.
- Urlaub sollte immer zusammenhängt möglich sein. Bei einem Anspruch von mehr als 12 Tagen, sollten auch 12 zusammenhängende Tage möglich sein.
- Grundsätzlich verfällt der Urlaubsanspruch am Ende des Kalenderjahres. Konnte der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht vollständig in Anspruch genommen werden, wird er in das nächste Jahr übertragen und ist innerhalb der ersten 3 Monate zu verbrauchen. Längere Übertragungszeiträume können einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag vereinbart werden
Wie wird mit Resturlaub umgegangen?
Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeitende nicht ihren kompletten Urlaub nehmen und somit noch Resturlaub haben. Was genau es damit auf sich hat, erfahren Sie in unserem passenden Resturlaub-Beitrag.
Gibt es Sonderregelungen bei Schichtarbeit?
Bei einer regelmäßigen Schichtarbeit zählen auch Sonn- und Feiertage als Wertage- bzw. Arbeitstage. Daher muss auch an diesen Tagen ein Urlaubstag eingesetzt werden. Bei Nachtschichten, die über eine Tagesgrenze hinweggehen, müssen auch für beide Kalendertage Urlaubstage genommen werden. Entsprechend müssen diese Personen auch einen höheren Urlaubsanspruch erhalten. Die Urlaubstage von Arbeitnehmer:innen in Schichtarbeit berechnen sich wie folgt:
Urlaubstage x Arbeitstage mit abweichender Verteilung pro Jahr / Arbeitstage pro Jahr mit einer Fünftagewoche
Gelten Heiligabend und Silvester als halbe Urlaubstage?
Bundesurlaubsgesetz beschreibt ausschließlich ganze Urlaubstage. Heiligabend und Silvester sind auch nur normale Werktage. Entsprechend sind für diese Tage auch ganze Urlaubstage anzusetzen. Anderweitige Regelungen können z. B. im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen werden. Gewährt eine Arbeitgeber:in in 3 aufeinanderfolgenden Jahren an Heiligabend und Silvester frei, ohne einen Vorbehalt zu erklären, gilt dies als betriebliche Übung. Entsprechend muss auch in der Zukunft dieser Urlaub gewährt werden.
Was ist bei Krankheit im Urlaub zu beachten?
Wann verfällt Urlaub?
Das Europarecht und das Bundesarbeitsgericht lassen Urlaub nicht mehr einfach verfallen. Die Arbeitgeber:in ist dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer:in aktiv aufzufordern, bisher nicht beantragten Urlaub zu beantragen und zu verbrauchen. Dieser Hinweis ist rechtzeitig, ausdrücklich und unter Hinweis auf den drohenden Verfall auf bestehende Urlaubsansprüche durchzuführen.
Wenn dieser ausdrückliche Hinweis nachweislich erfolgt ist und die Arbeitnehmer:in dennoch keinen Urlaubsantrag stellt, darf die Arbeitgeber:in sich nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. der Übertragungsfrist auf den Verfall der Urlaubsansprüche berufen. Die Arbeitnehmer:in hat in diesem Fall bewusst und freiwillig auf den Urlaub verzichtet. Nur unter diesen Voraussetzungen tritt bei nicht rechtzeitiger Beantragung der Verfall ein.
Kann man Urlaub an die Arbeitnehmer:in auszahlen?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen nicht die Wahl, sich ihren Urlaubsanspruch auszahlen zu lassen. Jedoch gibt es eine Sonderreglung: Endet das Arbeitsverhältnis und kann die Arbeitnehmer:in ihren Resturlaub nicht bis zum letzten Arbeitstag verbrauchen, muss die Arbeitgeber:in die verbleibenden Urlaubstage vergüten. Das ist häufig der Fall, wenn eine Arbeitnehmer:in kündigt.