Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis beschreibt & dokumentiert.

Wichtige Elemente von einem Zwischenzeugnis

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hat einige wichtig Elemente auf die Sie achten sollten. Diese haben wir nachfolgend für Sie festgehalten:

  • Überschrift: Zwischenzeugnis
  • Einleitung: Anrede & Name, bisherige Position sowie Beginn & Ende des Arbeitsvertrags
  • Tätigkeitsbeschreibung: Aufgabe, Stationen & Erfolge im Unternehmen
  • Beurteilung der Arbeitsleistung & des Sozialverhaltens: Leistungsbereitschaft, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Teamfähigkeit
  • Grund für die Zeugnisausstellung
  • Schlussformel & Wünsche für die Zukunft

Zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen einem einfachen Zeugnis sowie einem qualifizierten gibt. Bei dem einfachen Zeugnis sind lediglich sachliche und neutrale Angaben zu tätigen. Diese sind bspw. Was hat der Arbeitnehmer von wann bis wann gemacht und welche Aufgaben übernahm er? Weitere Informationen sind darin nicht enthalten.

Eine weitere Besonderheit ist: Das Zwischenzeugnis muss immer im Präsens formuliert sein. Der Grund dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis noch nicht endet, sondern weiterhin besteht.

Das Zeugnis anfordern

Da in dem Zeugnis auch der Grund angegeben wird, ist es sinnvoll diesen auch beim Arbeitgeber zu nennen. Geben Sie keinen Grund an, entsteht eventuell der Verdacht, dass Sie sich auf einen neuen Job bewerben möchten. Generell gilt: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ein Zwischenzeugnis für den Arbeitgeber auszustellen. Ein gesetzlicher Anspruch besteht somit nicht.

Beim Beantragen ist es sinnvoll, wenn Sie eine Frist von 2 oder 3 Wochen für die Erstellung mit angeben. Sonst kann es passieren, dass dies unnötig hinausgezögert wird. Sollte der Vorgesetzte mit der Erstellung des Zeugnisses mehr Zeit brauchen, muss dieser einen Grund dafür vorweisen.

Mögliche Gründe für die Beantragung eines Zeugnisses, ohne dass Verdacht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geweckt wird, sind:

  • Ein neuer Vorgesetzter wird eingestellt.
  • Eine Betriebsübernahme erfolgt.
  • Es ist ein Stellenabbau geplant.
  • Eine Fortbildung steht an, die ein Zeugnis voraussetzt.
  • Es steht eine längere Abwesenheit bevor (z. B. Elternzeit).
  • Innerhalb der Firma steht ein Positionswechsel an.

Basiert das Arbeitsverhältnis generell auf einem positiven Miteinander, dann sollte es keine Probleme bei der Beantragung geben.

Geheime Formulierungen

Bei Arbeitszeugnissen gibt es immer wieder Geheimcodes, die es zu übersetzen gilt. Allgemein gilt, dass ein Zeugnis „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein soll. Eine offene Kritik ist darin verboten.

Doch eben diese wohlwollenden Formulierungen können manchmal sehr trügerisch sein. Es kann sein, dass sich das Zeugnis gut liest und auch einen vermeintlichen guten Eindruck macht, doch der Inhalt gar nicht so positiv gemeint ist.

Wir haben hier einige Beispielformulierungen:

„Frau Müller ist seit dem TT.MM.JJJJ in unserem Unternehmen angestellt.“

Dieser Satz ist passiv geschrieben und kann darauf schließen lassen, dass die Person kein großes Engagement zeigt.

„Er/Sie meistert neue Aufgaben größtenteils problemlos und entspricht damit den Anforderungen der Position.“

Diese Aussage ist sehr negativ und schafft es nur für eine mangelhafte Beurteilung.

„Das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist stets freundlich.“

Hier wird zwar gesagt, dass es stets freundlich ist, aber es geht noch besser. Die Ausdrücke „professionell oder vorbildlich“ wäre hier besser.

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