Aushilfen

Aushilfen werden in Organisationen für eine Vielzahl von Aufgaben flexibel eingesetzt. Besonders in der Gastronomie, im Event- und Promotionbereich sowie im Einzelhandel werden häufig Aushilfen gesucht. Aushilfen führen Tätigkeiten aus, die in der Regel nur für eine definierte Zeit benötigt werden. 

Beispiele für Aushilfsjobs sind

  • Event-Host:ess
  • Messejobs
  • Kellner:in, Servicekraft, Barkeeper
  • Nachhilfe
  • Promoter:in
  • Lieferdienst, Fahrer:in
  • Lagerist:in
  • Verkäufer:in, Kassier:in
  • Babysitter:in

Aushilfsjobs haben viele Namen. 

In der Regel handelt es sich bei Aushilfsjobs um Nebenjobs. 

Neben der Schule, dem Studium, zusätzlich zur Rente oder neben dem Beruf – die Arbeit als Aushilfe bietet vielen Personen die Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen.

Arbeiten Schüler oder Studenten als Aushilfe, handelt es sich entweder um einen Schülerjob oder einen Studentenjob. Arbeiten Studenten oder Schüler in den Ferien, wird die Tätigkeit als Aushilfe als Ferienjob bezeichnet. Saisonale Jobs, beispielsweise im Sommer, werden als Saisonjob bezeichnet. Jobs neben der Hauptbeschäftigung werden als Zweitjob bezeichnet. 

Was gilt es bei Aushilfsjobs arbeitsrechtlich zu beachten? 

  • Aushilfen sind grundsätzlich genauso wie Arbeitnehmer:innen zu behandeln. Für sie gelten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitsrecht. Es stehen Ihnen Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu.  
  • Das Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet sein.
  • Auch Aushilfen müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.

Die Bezeichnung Nebenjob impliziert, dass man grundsätzlich einer primären Hauptbeschäftigung nachgeht. Hierbei gilt es je nach Hauptbeschäftigungs-Status unterschiedliche Parameter zu beachten: 

  • Schüler müssen zwingend die im Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Arbeitszeiten einhalten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Alter des Jugendlichen. 
  • Für Studenten gilt eine Höchststundenzahl von 20 Stunden pro Woche.
  • Arbeitslose dürfen pro Woche nicht mehr als 15 Stunden arbeiten, damit die Arbeitslosigkeit nicht als beendet gilt. Davon abgesehen dürfen sie bis zur zulässigen Anrechnungsgrenze hinzuverdienen.
  • Rentner sind im Rahmen ihrer Hinzuverdienstgrenzen eingeschränkt und müssen in jedem Fall ihren Rentenversicherer informieren. 
  • Festangestellte dürfen die im Arbeitsgesetz festgesetzte maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (maximal acht Stunden pro Tag an maximal sechs Tagen in der Woche) nicht überschreiten. Darüber hinaus muss der Zweitjob über die Steuerklasse 6 abgerechnet werden. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Hier muss man also jeden verdienten Euro versteuern. 

Anforderungen an Aushilfskräfte

Für die Ausübung einer Aushilfstätigkeit ist keine fachspezifische Ausbildung notwendig. Da es demnach keinen besonderen Qualifikationen bedarf, spielen in diesen Jobs eher Soft-Skills wie beispielsweise Motivation, Belastbarkeit, Pünktlichkeit, Fleiß, Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeiten eine große Rolle. 

Gründe für die Einstellung von Aushilfen

  • Flexibilität: Aushilfen bieten die Möglichkeit, Arbeitskräfte nach Bedarf flexibel einzusetzen. Aushilfen können saisonale Schwankungen oder Spitzenzeiten abdecken, in denen zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden.
  • Kostenersparnis: Aushilfen werden häufig auf Stundenbasis. Im Vergleich zu festangestellten Mitarbeiter:innen können sie eine kostengünstigere Option sein, insbesondere wenn es sich um kurzfristige oder zeitlich begrenzte Projekte handelt.
  • Unterstützende Tätigkeiten: Aushilfen werden oft für unterstützende Aufgaben eingesetzt, wie beispielsweise das Auffüllen von Regalen, das Verpacken von Produkten, das Bedienen der Kasse,  Messetätigkeiten, Event- oder Kundenbetreuung. Dies ermöglicht den fest angestellten Mitarbeiter:innen, sich auf komplexere oder strategische Aufgaben zu konzentrieren.
  • Personalausfall abdecken: Wenn Mitarbeiter:innen aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen ausfallen, können Aushilfen einspringen, um den Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten und Engpässe zu vermeiden.
  • Spezielle Fähigkeiten oder Expertise: In einigen Fällen werden Aushilfen mit spezifischen Kenntnissen oder Fähigkeiten eingestellt, um bestimmte Aufgaben oder Projekte durchzuführen. Dies kann beispielsweise in den Bereichen Grafikdesign, Übersetzung, Eventmanagement oder Eventtechnik der Fall sein.

Anstellungsverhältnisse für Aushilfen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Aushilfen zu beschäftigen. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall ausführlich von Arbeitsrechtlern, Steuerberatern oder Lohnabrechnern beraten, denn es gibt unterschiedliche Vor- und Nachteile der Beschäftigungsverhältnisse. 

Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die sich auf die Steuerlast und die unterschiedlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen auswirken. Für Student:innen gelten außerdem manchmal andere Regeln in Bezug auf Steuer, Recht, oder Versicherungspflichten. 

 

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