Win-Win: 5 weitere steuergünstige/ -freie Mitarbeiter Benefits

Heute legen wir nach. Wir präsentieren fünf weitere Mitarbeiter Benefits, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen lohnend sind, weil sie steuerfrei oder -günstig sind. Letzten Monat hatten wir bereits fünf derartige Benefits präsentiert.

6. Aufmerksamkeit aus einem persönlichen Anlass

Ein Restaurantbesuch zum erfolgreichen Projekt-Abschluss, ein Blumenstrauß zur Geburt des Kindes. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Für solche Aufmerksamkeiten aus einem persönlichen Anlass liegt die Freigrenze für den Arbeitgeber bei 60,- € im Monat. Interessanterweise lässt sich diese Sachzuwendung bei mehreren Anlässen pro Monat auch mehrfach einsetzen.

7. Sachbezüge

Für bis zu 44,- € kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Geschenk machen – jeden Monat und steuerfrei. Wie bei den Aufmerksamkeiten muss diese Grenze aber strikt eingehalten werden. Sobald man nämlich darüber kommt, muss ansonsten der gesamte Betrag versteuert werden.

Das kann ein edler Kugelschreiber oder eine Uhr sein. Hier ist Kreativität gefragt. Es lässt sich aber auch einfach eine Prepaid-Kreditkarte ausgeben. Eine wertige und elegante Lösung. Für diesen Bereich gibt es außerdem professionelle Anbieter, die Arbeitgeber unterstützen.

8. Dienstwagen

Der Dienstwagen ist eine lohnende Angelegenheit für den Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter viel dienstlich unterwegs ist und der Arbeitgeber ansonsten die Kosten für den Einsatz des Privatwagens ersetzen müsste.

Dabei kann der Arbeitgeber bei der Anschaffung die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen und den Unterhalt als Betriebsausgaben abschreiben. Zudem vermindert sich das Bruttogehalt des Arbeitnehmers um den geldwerten Vorteil.

Eben wegen dieses geldwerten Vorteils muss der Arbeitnehmer aber mit spitzem Stift rechnen, ob es sich für ihn lohnt und er sich nicht nur von dem neuen Statussymbol blenden lässt. Das eingesparte Privatauto wird nämlich vom Finanzamt als geldwerter Vorteil bewertet und entweder mit der sogenannten Ein-Prozent-Regel besteuert oder es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Ein Fahrtenbuch ist eine anstrengende Aufgabe. Bequemer ist die andere Variante: Bei der Ein-Prozent-Regel wird monatlich 1 % des Listenpreises auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen.

9. Personalrabatt

Ihr Unternehmen hat eigene Produkte oder bietet Dienstleistungen oder Waren an? Dann ist der Personalrabatt genau das Richtige für Sie. Für bis zu 1080,- € jährlich kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Produkte oder Dienstleistungen steuerfrei günstiger zukommen lassen.

10. Weiterbildung

Ist eine Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers, dann kann dieser sie steuerfrei erstatten. Der Arbeitgeber sollte dabei Schnittmengen mit dem Arbeitnehmer suchen. Welche Fortbildung halten beide Parteien für sinnvoll? Ein jährliches Budget hilft, damit der Mitarbeiter den Rahmen abgesteckt bekommt und sich an der Suche beteiligen oder sie sogar eigenständig gestalten kann.

Mitarbeiter Benefits: Fazit

Nun haben wir in den letzten beiden Monaten insgesamt 10 Benefits beziehungsweise sogenannte Lohnbausteine präsentiert, die sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnen. Eine großartige Win-win-Situation!

Im ersten Teil des Artikels erhalten Sie noch mehr Informationen darüber, was beide Seiten für eine erfolgreiche Umsetzung beachten müssen: www.teamhero.de/win-win-5-steuerguenstige-oder-freie-benefits.

Beraten Sie sich bei der Einführung unbedingt mit Ihrem Steuerberater, dann steht dieser attraktiven Nettolohnoptimierung nichts mehr im Weg. So können Sie ihr Unternehmen attraktiver und ihre Mitarbeiter glücklicher machen.

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