Gut zu wissen – Pausenregelung in Deutschland

Tägliche Ruhepausen gehören zum Berufsalltag dazu. Sie helfen dabei, Körper und Geist ein wenig herunterzufahren und anschließend wieder konzentrierter und effizienter zu arbeiten. Außerdem lässt sich durch das Einhalten von Pausen das Risiko von verschiedenen gesundheitlichen Problemen verringern. 

Beschäftigte können sich die Beine vertreten, eine gesunde Zwischenmahlzeit zu sich nehmen oder meditieren und so etwas für ihre geistige und körperliche Gesundheit tun.

Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt, wie lange Arbeitnehmer:innen in Deutschland arbeiten dürfen. Werktags dürfen es zum Beispiel nicht mehr als acht Stunden sein. Diese Arbeitszeit darf nur dann auf zehn Stunden erhöht werden, wenn die zusätzliche Zeit innerhalb von 24 Kalenderwochen wieder ausgeglichen wird.

Obendrein gibt das Arbeitszeitgesetz einen klaren rechtlichen Rahmen zur Pausenregelung vor. In § 4 heißt es, dass ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von einer halben Stunde zu gewährleisten ist. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, hat sogar Anrecht auf 45 Minuten Pause.

Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Pause nach spätestens sechs Stunden genommen wird. Es ist also nicht gestattet, mehr als sechs Stunden am Stück zu arbeiten. Selbstverständlich dürfen Ruhepausen auch länger sein als das gesetzliche Minimum. Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen können also individuell eine längere Pausenzeit vereinbaren.

Werden Pausenzeiten vergütet?

Die tägliche Ruhepause zählt nicht zur Arbeitszeit. Dementsprechend bekommen Arbeitnehmer:innen für diese Zeit in der Regel auch keine Vergütung. Wenn ein Tarifvertrag vorliegt, kann das aber anders aussehen. Bisweilen werden die Pausenzeiten dann ebenfalls bezahlt.

Arbeitsunterbrechungen, die aufgrund des Toilettengangs entstehen, zählen nicht zu den Ruhepausen. Sie dürfen jederzeit erfolgen. Überdies werden Arbeitgeber:innen währenddessen ganz normal weiterbezahlt.

Anders sieht es bei der Raucherpause aus. Auch wenn sie in vielen Betrieben geduldet wird, haben Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch darauf und müssen das Rauchen eigentlich in die Zeit der Ruhepause verlegen. Die Gepflogenheiten können jedoch in jedem Unternehmen anders sein.

Was passiert bei einer Betriebspause?

Gelegentlich kann es zu einer Betriebspause kommen. Damit ist gemeint, dass die Arbeit nicht fortgeführt werden kann, weil wichtige Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stehen. So können etwa Informationen fehlen, aber auch Maschinen defekt oder das Internet ausgefallen sein. In solch einer Situation müssen Arbeitnehmer:innen weiterhin bezahlt werden.

Müssen Pausen wahrgenommen werden?

Sobald eine tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden überschritten wurde, muss auch die Pause genommen werden. Arbeitnehmer:innen können nicht freiwillig darauf verzichten, um früher nach Hause gehen zu können. Für die Einhaltung der Pausenzeiten sind jedoch die Arbeitgeber:innen zuständig. Es muss dafür gesorgt werden, dass Mitarbeiter:innen eine ordnungsgemäße Pause machen. Sonst müssen Arbeitgeber:innen mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit rechnen.

Wie können Arbeitnehmer:innen ihre Pause gestalten?

Da es sich bei der Pausenzeit um Freizeit handelt, darf sie nach Belieben gestaltet werden. Arbeitnehmer:innen müssen sich nicht an irgendwelche Vorgaben halten, sondern können einkaufen gehen, andere Termine wahrnehmen oder eine Runde spazieren gehen. Wichtig ist nur, dass sie zum Ende der Pausenzeit wieder pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wie bei vielen anderen arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es auch bei den Pausenzeiten Ausnahmeregelungen, die in verschiedenen Bereichen Anwendung finden:

  • In Schichtbetrieben ist es zulässig, die Dauer der gesamten Ruhepausen auf mehrere kleine Kurzpausen zu unterteilen.
  • Zudem können die Regelungen im Bereich der Pflege und bei der Behandlung von Personen angepasst werden, falls das aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit notwendig wird.
  • Auch im öffentlichen Dienst können die Pausenregelungen unter bestimmten Voraussetzungen verändert werden.


Des Weiteren sind die Ausnahmen zu berücksichtigen, die für Jugendliche gelten. Sie haben nämlich schon nach viereinhalb Stunden Anspruch auf eine halbstündige Arbeitspause. Nach mehr als sechs Stunden dürfen sie sich eine Stunde freinehmen. Diese Regelungen treffen häufig auf Auszubildende und Praktikanten zu. Außerdem dürfen die Ruhepausen nicht in den Arbeitsräumen stattfinden, wenn dort weitergearbeitet wird.

Was versteht man unter der Ruhezeit?

Mit der Ruhepause ist die Unterbrechung der täglichen Arbeit gemeint, die spätestens nach sechs Stunden stattfinden muss. Die Ruhezeit beschreibt hingegen den Zeitraum, der zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag liegt. Sie muss mindestens elf Stunden betragen, sodass sich die Arbeitnehmer:innen erholen und ausreichend schlafen können.

Auch Arbeitgeber:innen profitieren von der Einhaltung der Pausenzeiten

Arbeitnehmer:innen tun sich selbst etwas Gutes, wenn sie die Pausen wahrnehmen und sich zwischendurch ein wenig entspannen, und auch Arbeitgeber:innen sollten die positiven Aspekte der Arbeitsunterbrechung im Auge behalten:

  • Die Angestellten können sich erholen und sind weniger gestresst. Infolgedessen arbeiten sie anschließend häufig wieder konzentrierter und sind dadurch produktiver. Obendrein machen sie weniger Fehler und tragen so zu einer hohen Arbeitseffizienz im Betrieb bei.
  • Durch das Einhalten der Pausen werden Arbeitgeber:innen von vielen Arbeitnehmer:innen als positiv wahrgenommen, was die Mitarbeiter:innenbindung stärken kann. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das in vielen Branchen Gold wert.
  • Mitarbeiter:innen, die regelmäßig Pausen machen, sind in der Regel weniger gestresst. Infolgedessen leiden sie nicht so schnell an typischen Folgeerkrankungen wie innerer Unruhe, Bluthochdruck oder häufigen Erkältungen und fallen so auch seltener aus.

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