Arbeitszeit:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Arbeitszeitgestaltung in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die sowohl Arbeitgeber:innen als auch Mitarbeiter:innen schützen sollen. Dazu zählen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches die Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten festlegt.
Das ArbZG regelt, dass die maximale Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die tägliche Arbeitszeit darf normalerweise 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden.
Weitere wichtige Details aus dem Gesetz sind:
- Werktägliche Arbeitszeit: § 3 des ArbZG legt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann nur auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Ruhepausen und Ruhezeiten: § 4 des ArbZG schreibt vor, dass Arbeitnehmern bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Ruhepause zustehen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit verlängert sich die Ruhepause auf insgesamt 45 Minuten. Diese Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Ruhezeit zwischen Arbeitstagen muss laut § 5 mindestens elf Stunden betragen.
- Ausnahmen und besondere Regelungen: Das Gesetz enthält auch Bestimmungen für Ausnahmen und besondere Regelungen in spezifischen Fällen, wie Nacht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsruhe sowie Regelungen für gefährliche Arbeiten.