Betriebsbedingte Kündigung
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Wenn eine Arbeitgeber:in eine Arbeitnehmer:in aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht mehr beschäftigen kann, handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung. Der Grund ist dementsprechend durch das arbeitgebende Unternehmen anzugeben. Es trifft somit in jedem Fall eine unternehmerische Entscheidung, die zur Kürzung von Arbeitsplätzen führt. Dieser Vorgang ein komplexer und rechtlich regulierter Prozess in Deutschland. Arbeitgeber:innen müssen dabei bestimmte Regularien einhalten, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu wahren und einen fairen Umgang zu gewährleisten.
Was sind wichtige Eigenschaften einer betriebsbedingten Kündigung?
Geltende Gesetze
Die betriebsbedingte Kündigung ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und müssen berücksichtigt werden.
Betriebsbedingte Gründe
Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen. Diese Gründe müssen sachlich begründet und nachvollziehbar sein, beispielsweise infolge von Umstrukturierungen, Fusionen oder Auftragsrückgängen.
Soziale Auswahl
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine soziale Auswahl der Mitarbeitenden durchgeführt werden. Hierbei werden u.a. Kriterien wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt, um eine faire Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter:innen sicherzustellen.
Interne Informationspflicht
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, den Betriebsrat frühzeitig über die geplante betriebsbedingte Kündigung zu informieren. Auch müssen sie ihn in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Hierbei geht es um eine vertiefte Abstimmung und Erörterung der Kündigungsgründe und möglicher Alternativen.
Versuchen der Vermeidung
Bevor betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, müssen Alternativen geprüft werden, wie Kurzarbeit, interne Umsetzungen oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Sozialplan
Wenn eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiter:innen von betriebsbedingten Kündigungen betroffen ist, kann die Erstellung eines Sozialplans erforderlich sein. Ein Sozialplan regelt die finanziellen und sozialen Ausgleichsmaßnahmen für die gekündigten Mitarbeiter:innen.
Kündigungsfrist und -form
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und alle erforderlichen Informationen enthalten, wie z. B. den Grund der Kündigung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Es handelt sich hierbei um eine ordentliche Kündigung.
Kündigungsschutzklage bzw. Widerspruchsrecht
Wenn Mitarbeitende die betriebsbedingte Kündigung für ungerechtfertigt halten, können sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das Gericht überprüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
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