Essensgeldzuschuss
Essensgeldzuschuss wird von einigen Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter als freiwillige soziale Leistung gezahlt. Es handelt sich dabei um einen geldwerten Vorteil und wird zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt.
Der Geldzuschuss ist für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine oder in einem Restaurant einnehmen kann. Auch Essensmarken können vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter gegeben werden. Der Zuschuss ist ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.