Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die erwerbstätigen Frauen während des Mutterschutzes gezahlt wird.

Wer trotz Mutterschutzfrist arbeitet, bekommt kein Mutterschaftsgeld, sondern das reguläre Gehalt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen bekommen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dies wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt pro Tag bis zu 13 €. Der Arbeitgeber stockt die Zahlung so auf, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes auf ihr bisheriges Nettogehalt kommt.

Minijobberinnen oder privat Krankenversicherte erhalten einmalig höchstens 210 €.

Wichtig Information zur Kurzarbeit in der Corona-Pandemie: Sie hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes.

So wird es beantragt

Folgendes muss getan werden, um Mutterschaftsgeld zu beantragen:

  • Bescheinigung vom Arzt über den voraussichtlichen Geburtstermin geben lassen
  • Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse mit dieser Ausfertigung beantragen.
  • Dem Arbeitgeber für den Arbeitgeberzuschuss ebenfalls die Bescheinigung vorlegen.

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden. In dieser Schutzfrist, auch Mutterschutz genannt, erhalten sie das Geld. Sind Zwillinge zu erwarten oder ein Kind mit einer Behinderung, dann verlängert sich diese Schutzfrist auf 12 Wochen nach der Entbindung. Kommt das Kind zu früh auf die Welt, dann wird auch für die Tage Geld gezahlt, die das Kind zu früh kam.

Steuern

Eine weitere wichtige Information ist, dass das Geld samt Arbeitgeberzuschuss nicht zu versteuern ist. Zudem bleiben die Arbeitnehmerinnen, die Mutterschaftsgeld beziehen, beitragsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sofern keine sonstigen beitragspflichtigen Einkünfte vorliegen.

Geringfügig Beschäftigte Studentin

Sind Sie als Studentin gesetzlich versichert und erwerbstätig, dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 € am Tag, wenn während der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Hinzu kann auch der Arbeitgeberzuschuss kommen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr durchschnittliches kalendertägliches Arbeitsentgelt vor Beginn des Mutterschutzes mehr als 13 € netto am Tag war.

Regelungen für Auszubildende & Schülerinnen

Als Schülerin, Auszubildende sowie Studentin ist es nur möglich Mutterschaftsgeld zu erhalten, wenn Sie einen Nebenverdienst haben. Üben Sie keinen Nebenjob aus, dann steht Ihnen leider kein Geld zu.

Disclaimer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Texte dieser Internetseite und damit verbundenen Beiträge zu unverbindlichen Informationszwecken bereitgestellt werden und keine Steuer- oder Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Wir empfehlen im Einzelfall immer eine spezifische Rechtsberatung, die auf die Belange und Bedingungen der jeweiligen Situation eingeht. Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt und ohne Gewähr auf Korrektheit, Vollständigkeit und Gültigkeit.

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