Resturlaub
Der Begriff Resturlaub beschreibt alle Urlaubstage, die zum Ende eines Jahres noch nicht genommen wurden.
Voraussetzungen
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer laut dem Bundesurlaubsgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Nimmt der Arbeitnehmer nicht all seine Urlaubstage, dann kann er seine restlichen Tage, also den Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen.
Berechnung von Urlaubstagen
Hier ein Tipp zur einfachen Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs:
Einfach die Anzahl der Wochenarbeitstage mit 4 multiplizieren. So lässt sich auch der Urlaubsanspruch für Teilzeitarbeit schnell berechnen. Entscheidend sind allein die Werktage und nicht die Wochenstundenanzahl.
Kann Resturlaub verfallen?
Kann der restliche Urlaub verfallen? Ja, kann er. Die übrig gebliebenen Urlaubstage müssen bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden. So ist eine Anhäufung von Urlaubstagen vermeidbar. Die Übertragung der restlichen Urlaubstage erfolgt automatisch, sodass die Mitarbeitenden keinen Mehraufwand haben.
Achtung: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitenden zum Ende des Jahres mitteilen, dass noch Resturlaub vorhanden ist. Erst wenn dieser nachweislich darauf verzichtet seinen Urlaub noch zu nehmen, verfällt er.
Resturlaub auszahlen lassen
Generell gilt: Es gibt kein Recht auf die Urlaubsabgeltung. Als Chef müssen Sie also keine Angst davor haben, dass Mitarbeitende den Urlaub bunkern und Ihnen am Jahresende eine Rechnung präsentieren. Schließlich soll der Urlaub für Erholung sorgen. Eine Auszahlung ist laut dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen.
Disclaimer
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