Urlaubssperre
Eine Urlaubssperre untersagt es einem Mitarbeitenden in einem bestimmten Zeitraum seinen Urlaub zu nehmen.
Urlaubssperre: Das sind die Voraussetzungen
Für eine Urlaubssperre müssen in Deutschland jedoch dringende betriebliche Gründe vorliegen. Der Grund ist dann ausschlaggebend dafür, wie lang die Sperre ist.
Besonders wichtig: Die Mitarbeitenden müssen sich an die verhängte Urlaubssperre halten.
Hat das Teammitglied seinen Urlaubsantrag formell korrekt und auch rechtzeitig gestellt, dann muss der Arbeitgeber diesen genehmigen. Die einzige Ausnahme bilden dringende betriebliche Gründe. Nur dann kann der Chef den Urlaubswunsch verweigern.
Gründe für eine Sperre
Folgende Gründe sind für eine Urlaubssperre zulässig:
- Hoher Personalbedarf: greift bspw. im Saisongeschäft, wenn ein Arbeitnehmer in der Vorweihnachtszeit Urlaub nehmen möchte
- Deadlines müssen eingehalten werden: Dies greift z. B. wenn in der Buchhaltung Jahresabschlüsse fertiggestellt werden müssen
- Krankheitswelle: fallen zu viele Mitarbeiter aus, kann es zu einem Urlaubsstopp kommen
- Unerwartete große Auftragslage: bei ungeplanten vielen neuen Aufträgen
- Soziale Faktoren: wenn schon viele Kollegen Urlaub genommen haben, werden bspw. Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien bevorzugt
Das Gegenteil einer Sperre sind im Übrigen die Betriebsferien. Dabei ist es so, dass die Mitarbeitenden einen Teil ihres Jahresurlaubs zu einem vom Unternehmen vorgeschriebenen Zeitpunkt nehmen müssen. Einige Unternehmen schließen bspw. in der Weihnachtszeit bis Neujahr den Betrieb.
Wollen Sie wissen wie viel Urlaub Ihnen zusteht? Dann schauen Sie in unserem Beitrag zum Thema Urlaubsanspruch nach und lesen selbst.