Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der einem Beschäftigten auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause erleidet. Dazu gehören auch Umwege, die nötig sind. Dies kann zum Beispiel der Weg in die Kita sein, um sein Kind dort hinzubringen oder abzuholen. Ein Wegeunfall ist dementsprechend ein Arbeitsunfall, welcher unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallsversicherung steht.
Der Arbeitsweg
Der Arbeitsweg beginnt mit dem Verlassen der Haustür des Wohngebäudes und endet dort dementsprechend wieder. Ein Sturz im eigenen Treppenhaus zählt somit nicht als Wegeunfall.
Bei dem Weg ist es irrelevant, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer nimmt. Somit spielt es keine Rolle, ob dieser mit dem Rad, Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs ist.
Wann muss ein Wegeunfall beim Arbeitgeber gemeldet werden?
Ein normaler Wegeunfall muss vom Arbeitnehmer innerhalb von maximal 3 Tagen nach dem Ereignis beim Arbeitgeber gemeldet werden.
Beispiele Wegeunfall
Nachfolgend haben wir noch einmal 4 Beispiele für einen Wegeunfall für Sie zusammengefasst:
- Kind wird während der Arbeitszeit zur Kita gebracht
- Fahrgemeinschaften
- Umleitungen
- Arbeitsplatz kann über einen längeren Weg schneller erreicht werden
Arbeits- oder Dienstunfall
Hierunter verstehen sich Unfälle, die sich während der Arbeit oder im Dienst ereignen.
Zu diesen Arbeits- oder Dienstunfällen gehören beispielsweise folgende:
- Mit der Arbeit verbundene Dienstreisen
- Fahrten zur Teilnahme am Betriebssport
- Fahrten für die Teilnahme an Unternehmensveranstaltungen wie bspw. Betriebsferien und Ausflüge
Die Ausnahmen
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Verletzungen ohne Außeneinwirkung zufällig während der Arbeitszeit oder im Dienst auftreten.
Ebenso sind Unfälle, die absichtlich herbeigeführt sind, kein Arbeitsunfall. Unfälle bei privaten Tätigkeiten und, die Unfälle, die ausschließlich auf Trunkenheit zurückzuführen sind, gehören ebenso nicht zu den Arbeitsunfällen.