Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld ist zusätzliches Arbeitsentgelt, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlen kann. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Nur wenn es vertraglich festgehalten ist, kann der Mitarbeitende Weihnachtsgeld verlangen. Zudem ist es wie Urlaubsgeld auch eine Sonderzahlung und wird dementsprechend oft auch 13. oder 14. Gehalt genannt.
Weihnachtsgeld: Anspruch
Wie oben schon erwähnt gibt es keinen Anspruch darauf. Generell gilt, dass sich der Anspruch daraus aus folgenden Dingen ergeben kann:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- freiwillige Leistung des Arbeitgebers
- Anspruch aus einer betrieblichen Übung
- aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes
Unter einer betrieblichen Übung ist hier zu verstehen, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen vom Arbeitgeber ableiten kann, dass dieser sich auch in Zukunft so verhält. Bedeutet: Hat der Arbeitgeber regelmäßig in der Vergangenheit Weihnachtsgeld gezahlt, dann kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er dies auch zukünftig tut und dies dementsprechend verlangen.
Genauer gesagt: Zahlt der Arbeitgeber freiwillig 3 Jahre hintereinander in gleicher Höhe ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld, so entsteht ein Anspruch auf diese Leistung.
Unterschiedliche Höhe der Zahlung
Es ist durchaus möglich, das Geld nur an bestimmte Gruppen zu zahlen. Jedoch muss dafür ein zulässiger Grund für die sogenannte Ungleichbehandlung vorliegen. Ist die Ungleichbehandlung unzulässig, haben auch die ausgeschlossenen Arbeitnehmer Anspruch darauf.
Weiterhin ist es möglich, dass eine unterschiedliche Höhe ausgezahlt wird. Sachliche Gründe dafür sind folgende:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Ungekündigtes Arbeitsverhältnis
- Familienstand & Zahl der Kinder
- Höhe der Fehlzeiten
- weitere Gründe sind möglich
So wird es berechnet
In der Regel ist die Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten eine Voraussetzung für die Auszahlung. Außerdem ist es in den Tarifverträgen geregelt wie viel Geld zu erwarten ist.
Immer wieder finden sich in Tarifverträgen der Sonderzahlungen in Staffelungen, welche wir hier beispielhaft aufzeigen:
- 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 25 % vom Monatsverdienst
- 12 Monate Betriebszugehörigkeit: 35 % vom Monatsverdienst
- 24 Monate Betriebszugehörigkeit: 45 % vom Monatsverdienst
- 36 Monate Betriebszugehörigkeit: 55 % vom Monatsverdienst
Weihnachtsgeld wird meist schon Ende November gezahlt.
Disclaimer
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