Wiedereingliederung

Was ist eine Wiedereingliederung?

Die Wiedereingliederung oder auch Hamburger Modell genannt, soll Mitarbeitenden nach einer langen und schweren Krankheit schrittweise wieder an die volle Arbeitsbelastung gewöhnen. Der Übergang zur vollständigen Berufstätigkeit soll aufgrund dieser Methode besonders hilfreich sein. Sie kann bis zu sechs Monate dauern. Die Entscheidung wird hier vom begleitenden Arzt getroffen. Wiedereingliederung ist ein Element des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Sind Wiedereingliederung und Hamburger Modell dasselbe?

Ja, die Begrifflichkeit Wiedereingliederung und Hamburger Modell beschreiben exakt dasselbe. Der Ursprung des Hamburger Modells lag nicht in Hamburg, sondern in München bei der Firma Siemens. Mitte der 1970er-Jahre entwickelte der Konzern einen Stufenplan, um ihre Beschäftigten bei der Rückkehr nach langer Krankheit oder Verletzung schrittweise in den Job zurückzuführen.

Wie funktioniert eine stufenweise Wiedereingliederung?

Zu beachten ist zudem, dass eine stufenweise Wiedereingliederung zu einem Zeitpunkt beginnt, wo der/die Mitarbeitende offiziell noch arbeitsunfähig ist. Es sollte vorab ein exakter Prozess festgelegt werden, wie die Arbeitszeiten aufgestockt werden. Nur so kann das Teammitglied schnell und vor allem sanft zurück in das Team geholt werden.

Die Dauer der Wiedereingliederung ist individuell. Es kann sich um einen Prozess von ca. 6 Wochen bis zu 6 Monaten handeln. Ist der/die Mitarbeitende auch nach dieser Zeit noch nicht voll einsatzfähig, dann ist es machbar, den Prozess bis auf 12 Monate zu verlängern.

Das übergeordnete Ziel: Das Teammitglied soll wieder die volle Arbeitsleistung erbringen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Wiedereingliederung?

Es gibt außerdem einige Voraussetzungen, die eine stufenweise Wiedereingliederung erfüllen muss:

  • Der/die Mitarbeitende ist weiterhin arbeitsunfähig.
  • Die Zustimmung für die Wiedereingliederung ist von Teammitglied, Unternehmensleitung sowie gesetzlicher Krankenkasse erfolgt.
  • Der/die Mitarbeitenden hat eine Arztbescheinigung über eine ausreichende Belastbarkeit erhalten, um die bisherige Arbeit stufenweise wieder aufzunehmen.
  • Es besteht noch ein Geldleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse (Krankengeld).
  • Das Teammitglied ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Wie sieht ein Wiedereinstiegsplan aus?

Ein Wiedereinstiegsplan enthält die folgenden Punkte:

  • Beginn und Ende der Maßnahme
  • Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten
  • Tätigkeiten und Belastungen, die der Mitarbeitende meiden soll
  • Begleitende Maßnahmen
  • Rücktrittsrechte und -gründe der betrieblichen Wiedereingliederung

Mit diesen Schritten klappt es sicherlich auch bei Ihnen mit der Rückkehr in den Job.

Was ist der Unterschied zwischen der Wiedereingliederung und dem BEM?

Oft wird Wiedereingliederung dem betrieblichen Eingliederungsmanagement BEM gleichgesetzt, dies ist jedoch nicht korrekt.

Die Wiedereingliederung – das Hamburger Modell – hat laut §74 SGB V das Ziel, die erkrankte Arbeitnehmer:in Stück für Stück wieder in die alte Arbeitsstelle zu reintegrieren. Dahingegen ist das BEM aus §167 Abs. 2 SGB IX ergebnisoffen. D. h. es kann sich am Ende des Prozesses herzustellen, dass die Arbeitnehmer:in die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.

Ein weiterer Unterschied ist, dass eine Arbeitgeber:in zu dem BEM-Prozess gesetzlich verpflichtet ist. Dahingegen ist die Wiedereingliederung eine freiwillige Maßnahme der Arbeitgeber:in. Auch läuft sie immer in Zusammenarbeit mit einem ärztlich begleitenden Stufenplan.

Beispiel für Wiedereingliederung

Die Erstellung und Abstimmung eines Stufenplans ist besonders wichtig. Dieser Plan geht explizit auf die Arbeitsposition und zu erwartenden Tätigkeiten ein. Er hilft der Arbeitnehmer:in sowie der Arbeitgeber:in Erwartungen abzustimmen sowie Zeit- wie auch Arbeitsdruck herauszunehmen. Es schützt die Arbeitnehmer:in und ermöglicht es ihr, sich in ihrer Arbeitsumgebung wieder einzufinden. Je nach Arbeitszeitmodell wird dies ausgearbeitet.

1–2 Wochen

  • Arbeitszeit pro Woche 10h
  • Aufgaben: Administration, sich über neue Prozesse informieren, an Meetings teilnehmen, Termine mit Kollegen vereinbaren

3–5 Wochen

  • Arbeitszeit pro Woche 15h
  • Aufgaben: Arbeitsergebnisse von Kollegen reviewen, kleine eigene Aufgaben übernehmen, an Meetings teilnehmen

6–8 Wochen

  • Arbeitszeit pro Woche 20h
  • Aufgaben: Erste und ausgewählte größere Aufgaben übernehmen, an Meetings teilnehmen, an Unternehmensmeetings teilnehmen

Woche ab Woche 9

  • Arbeitszeit pro Woche 30h
  • Aufgaben: Ausführung der normalen Arbeitsstellen

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