Manteltarifvertrag: Darauf sollten Arbeitgebende achten
Manteltarifverträge bieten eine verlässliche Basis, um Arbeitsverhältnisse klar und fair zu regeln. Besonders bei der Planung von Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder Sonderurlauben sorgt ein Manteltarifvertrag für Sicherheit und einheitliche Standards.
In diesem Artikel berichten wir darüber, welche Arbeitsbedingungen Manteltarifverträge regeln, wer an sie gebunden ist und was Sie als Arbeitgeber:in bei dem Umgang mit dieser Vertragsform berücksichtigen sollten.
Was ist ein Manteltarifvertrag?
Ein Manteltarifvertrag (MTV) ergänzt als tarifliches Regelwerk spezifische Entgelt- oder Lohntarifverträge, die ausschließlich die Vergütung regeln. Während Lohntarifverträge in regelmäßigen Abständen neu verhandelt werden, gelten Manteltarifverträge meist über mehrere Jahre oder unbefristet.
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) fungiert als normative Basis für sämtliche Manteltarifverträge im deutschen Arbeitsrecht. Das Gesetzeswerk etabliert die fundamentale Tarifautonomie als rechtliches Prinzip und schafft den Handlungsrahmen für kollektivvertragliche Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien.
Auf der einen Seite stehen die Gewerkschaften als Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen, auf der anderen Seite die Arbeitgeberverbände. Ziel ist es, einheitliche und verbindliche Regeln zu schaffen, die Konflikte vermeiden und die Arbeitsverhältnisse klar zu strukturieren.
Was regelt der Manteltarifvertrag?
Ein Manteltarifvertrag deckt zahlreiche Aspekte des Arbeitsverhältnisses ab. Anders als Vereinbarungen mit einzelnen Beschäftigten wirken diese Bestimmungen für komplette Wirtschaftszweige oder Firmenverbünde.
Einstellung und Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Manteltarifverträge enthalten klare Vorgaben zu Arbeitsverträgen, Befristungen und Probezeiten. Unternehmen müssen darauf achten, dass alle neuen Arbeitsverträge diesen Standards entsprechen. Auch die Kündigungsfristen werden darin geregelt. Interessanterweise dürfen diese Fristen kürzer sein als die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 622).
Manteltarifverträge definieren präzise Rahmenbedingungen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Dazu gehören sowohl die einzuhaltenden Fristen als auch formale Anforderungen an den Kündigungsprozess. Arbeitgeber:innen tragen dabei die Verantwortung für die strikte Einhaltung dieser Vorgaben und müssen die ordnungsgemäße Durchführung lückenlos dokumentieren.
Einsatzzeit und Schichtmodelle
Ein zentrales Element in Manteltarifverträgen bilden die detaillierten Bestimmungen zur Arbeitszeitgestaltung, z.B. verbindliche Obergrenzen für die reguläre Arbeitszeit, präzise Definitionen zum Umgang mit Überstunden und spezifische Konditionen für die Vergütung von Überstunden.
In vielen Branchen wie dem Gesundheitswesen gibt es spezielle Regelungen für Schichtarbeit, Nachtarbeit und Wochenendarbeit, einschließlich der zu zahlenden Zuschläge.
Auch flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder mobile Arbeit können in den Manteltarifvertrag aufgenommen werden. Diese Regelungen haben in den letzten Jahren für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen gleichermaßen an Bedeutung gewonnen.
Urlaubsanspruch und Sonderurlaub
Ein Manteltarifvertrag kann den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub von 24 Werktagen erweitern. Kürzere Urlaubsansprüche als im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG § 3) sind nicht zulässig.
Zahlreiche Manteltarifverträge enthalten spezifische Regelungen für außerordentliche Urlaubsansprüche. Sie gewähren Arbeitnehmer:innen bei signifikanten Lebensereignissen wie Eheschließung, Familienzuwachs oder Trauerfällen innerhalb der Familie zusätzliche bezahlte Freistellungstage außerhalb des regulären Urlaubskontingents.
Für wen gelten Manteltarifverträge?
Die Bindung an einen Manteltarifvertrag erfolgt nicht automatisch für jedes Unternehmen, sondern basiert auf spezifischen rechtlichen Konstellationen:
- Behördliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfügt über die Kompetenz, einen Manteltarifvertrag mittels Allgemeinverbindlichkeitserklärung für eine gesamte Branche oder Region verbindlich zu machen. Diese Maßnahme erweitert den Geltungsbereich über die ursprünglichen Tarifparteien hinaus.
- Verbandszugehörigkeit als Bindungskriterium: Unternehmen mit aktiver Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband unterliegen automatisch den ausgehandelten Manteltarifverträgen. Parallel dazu profitieren Arbeitnehmer:innen mit Gewerkschaftsmitgliedschaft von der Durchsetzbarkeit der tariflichen Regelungen.
- Arbeitsvertragliche Implementierung: Auch ohne Verbandszugehörigkeit können Unternehmen durch explizite Bezugnahme im Arbeitsvertrag die Geltung eines Manteltarifvertrags etablieren. Diese selbstgewählte Verpflichtung bleibt für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wirksam und entzieht sich einseitigen Änderungsmöglichkeiten.
Einmal festgelegt, schafft ein Manteltarifvertrag für alle Beteiligten klare und einheitliche Bedingungen.
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Welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber:innen?
Für Unternehmen, die an einen Manteltarifvertrag gebunden sind, gelten klare Vorgaben.
Eine zentrale Verpflichtung der Arbeitgebenden umfasst die dauerhafte Zugänglichmachung des vollständigen Manteltarifvertrags am Arbeitsplatz, wahlweise als digitales Dokument oder als physisches Exemplar. Alle Beschäftigten haben ein uneingeschränktes Recht auf Einsichtnahme in die tarifvertraglichen Regelungen.
Ein weiteres Element in zahlreichen Manteltarifverträgen bilden die definierten Ausschlussfristen. Sie legen präzise fest, binnen welcher Zeitspanne Arbeitnehmer:innen ihre Ansprüche gegenüber der Arbeitgeber:in formell einfordern müssen. Der Standardzeitraum beträgt hierbei sechs Monate nach Fälligkeit. Bei Versäumnis dieser Frist tritt ein unwiderruflicher Rechtsverlust ein und die betroffenen Ansprüche erlöschen dauerhaft.
Vor- und Nachteile von Manteltarifverträgen
Ein Manteltarifvertrag bringt für Unternehmen sowohl Vorteile als auch Einschränkungen mit sich.
Zu den Vorteilen gehört die Rechtssicherheit. Einheitliche Regelungen minimieren das Risiko arbeitsrechtlicher Konflikte und erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Gleichzeitig erhöht ein ansprechender Manteltarifvertrag die Attraktivität als Arbeitgeber:in. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel können tariflich gesicherte Arbeitsbedingungen ein wichtiger Vorteil im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte sein.
Auf der anderen Seite schränken Manteltarifverträge die betriebliche Flexibilität ein. Unternehmen sind an die Vorgaben gebunden und können individuelle Vereinbarungen nur innerhalb des vorgegebenen Rahmens treffen. Zudem erfordert die Einhaltung und Dokumentation der tariflichen Bestimmungen einen erhöhten Verwaltungsaufwand.
Fazit: Manteltarifverträge als Grundlage für geregelte Arbeitsverhältnisse
Manteltarifverträge schaffen klare und verbindliche Arbeitsbedingungen für ganze Branchen. Sie bieten Arbeitnehmer:innen Schutz und Arbeitgeber:innen Rechtssicherheit. Manteltarifverträge können dabei aber besonders in Unternehmen mit vielen Mitarbeiter:innen die administrative Belastung steigern. Eine smarte HR-Software wie Teamhero automatisiert zum Glück komplexe Prozesse, schafft Übersicht und macht es so zu einem Kinderspiel, die tariflichen Vorgaben einzuhalten.
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