Urlaub berechnen
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Planen Sie Ihren nächsten Urlaub oder möchten einfach nur wissen, wie viele freie Tage Ihnen zustehen?
Mit dem Urlaubsrechner von Teamhero können Sie jetzt ganz einfach online Ihren verfügbaren Urlaub berechnen.
Egal, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben – unser Rechner für Urlaubstage passt sich Ihren Gegebenheiten an und liefert Ihnen in Sekundenschnelle eine zuverlässige Antwort.
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Genauigkeit der Ergebnisse, die mit unserem Rechner ermittelt werden. Die Resultate sind als ungefähre Schätzungen zu verstehen. Wir haften nicht für Schäden oder finanzielle Verluste jeglicher Art, die aus der Nutzung des Rechners resultieren.
In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieses Gesetz stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Dessen Mindestdauer ergibt sich aus der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage. Bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche bedeutet das beispielsweise, dass einem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zustehen.
Die Basisformel zur Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist relativ einfach: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche wird mit vier multipliziert. Dies ergibt die Anzahl der Urlaubstage, die Arbeitnehmer:innen mindestens zustehen, basierend auf einer Vollzeitbeschäftigung über ein ganzes Jahr. Für eine normale Fünf-Tage-Arbeitswoche berechnet sich der Urlaubsanspruch also wie folgt:
5 × 4 = 20 Mindesturlaubstage pro Jahr
Dieser Wert kann durch betriebliche Vereinbarungen beeinflusst werden, da viele Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen über das gesetzliche Minimum hinaus zusätzliche Urlaubstage gewähren. Solche Regelungen finden sich oft in Tarifverträgen oder werden direkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt.
Die Anpassung an betriebliche Standards bedeutet, dass der tatsächliche Urlaubsanspruch je nach Arbeitsplatz und Branche variieren kann. Beispielsweise bieten manche Unternehmen in Branchen mit besonders hoher Arbeitsbelastung oder in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten zusätzliche Erholungstage an, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit ihrer Belegschaft zu fördern.
Für eine genaue und an Ihre persönliche Situation angepasste Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs nutzen Sie unseren Urlaubsrechner.
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Mit dem integrierten Urlaubsplaner von Teamhero den Urlaub aller Mitarbeiter:innen optimal planen.
Kennenlernen vereinbarenNach neueren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer:innen nicht mehr automatisch verfallen.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter:innen aktiv und rechtzeitig darüber informieren, dass nicht genommener Urlaub verfallen kann; und sie müssen die Angestellten auffordern, ihren Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Das stellt eine wichtige Änderung dar, da früher ungenutzter Urlaub am Ende des Jahres oder Übertragungszeitraums einfach verfallen konnte.
Auch gut zu wissen: Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, erlischt sein Urlaubsanspruch nicht automatisch mit seinem Tod. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für den nicht genommenen Urlaub geltend machen. Das liegt daran, dass das Recht auf bezahlten Urlaub einen vermögensrechtlichen Wert hat, der in das Vermögen des Arbeitnehmers übergeht und somit Teil der Erbmasse wird.
Der Teamhero Urlaubsrechner bietet eine schnelle und effiziente Lösung zur Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs, angepasst an die gesetzlichen Vorgaben und Ihre spezifischen Arbeitsbedingungen. Egal, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder auf Basis eines Minijobs arbeiten, unser Tool berücksichtigt unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und berechnet Ihren Urlaubsanspruch präzise und zuverlässig.
Die Anwendung ist denkbar einfach: Sie geben Ihre wöchentlichen Arbeitstage ein, und der Rechner ermittelt automatisch die Anzahl Ihrer Urlaubstage basierend auf dem Bundesurlaubsgesetz sowie eventuellen zusätzlichen betrieblichen Vereinbarungen.
Übrigens: Eine tolle Ergänzung zu dem Urlaubsrechner bietet der Teamhero Arbeitszeitrechner.
Die Bestimmung des Urlaubsanspruchs kann je nach Arbeitsmodell variieren. Hier zeigen wir beispielhaft, wie der Urlaubsanspruch für verschiedene Beschäftigungsformen berechnet wird.
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Urlaub berechnen möglich?
Für Teilzeitmitarbeiter:innen hängt der Urlaubsanspruch direkt von der Anzahl der gearbeiteten Tage pro Woche ab. Die Grundregel lautet: Der gesetzliche Mindesturlaub, der sich aus einer Vollzeitbeschäftigung ergibt (üblicherweise 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche), wird anteilig nach der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage berechnet.
Situation: Ein:e Mitarbeiter:in arbeitet konstant drei Tage pro Woche. Berechnung: Bei einer angenommenen Basis von 24 Urlaubstagen, die für Vollzeitmitarbeiter:innen gelten, erhält die Teilzeitkraft ihren Urlaubsanspruch proportional zu ihrer Arbeitszeit. Da sie drei von fünf möglichen Arbeitstagen arbeitet, bekommt sie drei Fünftel der Urlaubstage eines Vollzeitbeschäftigten.
Situation: Ein:e Mitarbeiter:in arbeitet abwechselnd vier Tage in einer Woche und zwei Tage in der nächsten Woche. Berechnung: Der durchschnittliche Arbeitstag wird über einen repräsentativen Zeitraum berechnet, der in diesem Fall drei Tage pro Woche ergibt.
Der Urlaubsanspruch wird dann entsprechend auf Basis dieser durchschnittlichen Tage berechnet, ähnlich wie im ersten Szenario, wodurch die Person auf einen Urlaubsanspruch kommt, der den dreitägigen Arbeitswochen entspricht.
Situation: Eine Mitarbeiter:in arbeitet im Sommer häufiger (vier Tage pro Woche) als im Winter (zwei Tage pro Woche). Berechnung: Um die saisonalen Schwankungen zu berücksichtigen, wird der durchschnittliche Arbeitstag über das gesamte Jahr berechnet.
Das ergibt einen Durchschnitt von drei Arbeitstagen pro Woche, wenn sechs Monate vier Tage und sechs Monate zwei Tage gearbeitet werden. Der Urlaubsanspruch wird dann basierend auf diesen drei durchschnittlichen Arbeitstagen pro Woche festgelegt.
Bei Vollzeitmitarbeiter:innen ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs relativ geradlinig. Sie haben in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, der durch das Arbeitsverhältnis festgelegt ist. Nicht vergessen: Dieser kann je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung höher ausfallen als der gesetzliche Mindestanspruch.
Auch Minijobber:innen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der jedoch auf Basis der tatsächlich gearbeiteten Tage berechnet wird. Hierbei wird der gesetzliche Mindesturlaub anteilig auf die tatsächliche Arbeitsleistung umgerechnet.
Arbeitet eine Person z.B. regelmäßig zwei Tage pro Woche, so berechnet sich der Urlaubsanspruch, indem die zwei Arbeitstage in Relation zur regulären Arbeitswoche gesetzt werden.
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Schichtarbeitende kann komplex sein, da unregelmäßige Arbeitszeiten und mögliche Überstunden berücksichtigt werden müssen. Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechner zu verwenden, der in der Lage ist, die variierenden Arbeitszeiten und deren Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch korrekt zu erfassen.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers während des Kalenderjahres muss der Urlaubsanspruch neu berechnet werden. In solchen Fällen hat der/die Arbeitnehmer:in Anspruch auf einen anteiligen Urlaub für die Monate, die bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet wurden, zusätzlich zu dem bereits bei dem vorherigen Arbeitgeber erworbenen Urlaub.
Bildungsurlaub ist eine spezielle Form des Urlaubs: Sie ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich während ihrer regulären Arbeitszeit weiterzubilden. Dieser Anspruch ist gesetzlich in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer geregelt und variiert daher je nach Bundesland. Generell haben Arbeitnehmer:innen das Recht, sich für einige Tage im Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, ohne dass dabei ihr Lohn gekürzt wird.
Die genaue Anzahl der Tage, die ein:e Arbeitnehmer:in als Bildungsurlaub beanspruchen kann, sowie die Art der Weiterbildung, die anerkannt wird, hängen von der jeweiligen Landesgesetzgebung ab. In der Regel sind es bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr, aber in einigen Bundesländern können es auch mehr sein.
Die Weiterbildungsthemen können beruflich relevant sein, aber oft auch politische Bildung oder gesellschaftlich relevante Themen umfassen.
Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgeber:innen in der Regel einige Wochen vor Beginn der Maßnahme informieren und die Anerkennung der Bildungsmaßnahme nachweisen. Arbeitgeber:innen können den Bildungsurlaub nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen, z.B. wenn dringende betriebliche Interessen entgegenstehen.
Beachten Sie bitte, dass Bildungsurlaub in dem Urlaubsrechner nicht automatisch berücksichtigt wird, da er separat von Erholungsurlaub behandelt wird und spezielle Regelungen und Voraussetzungen hat.
Antwort: Nein, der Urlaubsanspruch darf nicht mehr automatisch verfallen. Der EuGH hat entschieden, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass Mitarbeiter:innen über ihren Urlaubsanspruch und dessen möglichen Verfall informiert sind.
Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Angestellten zu informieren und diesen die Möglichkeit zu geben, den Urlaub zu nehmen, kann der Urlaub verfallen.
Antwort: Gesetzliche Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, werden nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen. Diese Tage gelten als bezahlte Freizeit und beeinflussen Ihren Urlaubsanspruch nicht.
Antwort: Ja, der Teamhero Urlaubsrechner kann auch für Minijobs verwendet werden. Der Rechner passt sich automatisch an die unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle an und berechnet Ihren Urlaubsanspruch basierend auf den tatsächlich gearbeiteten Tagen.
Antwort: Nicht genommener Urlaub kann in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres übertragen werden. Dies hängt jedoch von den spezifischen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Urlaub innerhalb dieser Frist nutzen, da er sonst verfallen könnte.
Antwort: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers während des Kalenderjahres wird Ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Sie haben Anspruch auf Urlaubstage für die Monate, die Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber arbeiten, zusätzlich zu den Urlaubstagen, die Sie bereits bei Ihrem vorherigen Arbeitgeber angesammelt haben.
Antwort: Wenn Sie während Ihres geplanten Urlaubs krank werden und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Sie haben das Recht, diese Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr zu nehmen.
Antwort: Ihr Urlaubsanspruch wird proportional zu Ihrer Arbeitszeit berechnet. Wenn Sie beispielsweise halbtags arbeiten (z.B. 50% einer Vollzeitstelle), erhalten Sie auch die Hälfte des Urlaubsanspruchs einer Vollzeitkraft. Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt von der Regelarbeitszeit in Ihrem Unternehmen ab und wird durch den Teamhero Urlaubsrechner entsprechend angepasst.
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